Wir planen Ihren Brandschutz
Brandschutznachweise, Brandschutzbedarfsplanung, Brandschutzgutachten

Brandschutz planbar … als Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz übernehmen wir alle Aufgaben für eine wirkungsvolle Brandverhütung für Sie.

Ob Brandschutznachweise, Brandschutzbedarfsplanung oder Brandschutzgutachten – mit weitreichendem Fachwissen bieten wir Ihnen einen vorbeugenden Brandschutz, bei dem wir die gesetzlichen Vorschriften, die bauliche Kosten und die architektonische Vision stets im Blick haben.

Von der Brandschutzbedarfsplanung bis zum Brandschutzgutachten
Ein wichtiger Baustein für eine wirkungsvolle Brandverhütung ist die Brandschutzbedarfsplanung. Aus dieser gehen das Brandschutzgutachten und damit die Brandschutzkonzepte hervor. Für die Brandschutzbedarfsplanung werden von uns eine eingehende Analyse zu aktuellen und künftigen Gegebenheiten sowie verschiedene Risikoanalysen durchgeführt. Daraus leiten wir die jeweiligen Schutzziele ab und entwickeln individuelle, auf die bauliche Situation angepasste Gefahrenabwehrpläne. Diese enthalten vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren und abwehrende Maßnahmen sowie Einsatzpläne für den Ernstfall.

Ist der architektonische Entwurf hinsichtlich der Brandschutzbedarfsplanung optimiert und werden alle Brandschutzanforderungen erfüllt, stellen wir die für den Bauantrag benötigten Brandschutznachweise aus. Als Sachverständige für baubegleitenden Brandschutz sind wir auch nach Baubeginn an Ihrer Seite.

Baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz
Brandschutz gehört zu den elementaren Themen bei der Planung und der Umsetzung von Bauprojekten. Zum Brandschutz zählen der vorbeugende Brandschutz bzw. die Brandverhütung sowie der abwehrende Brandschutz zur Rettung von Leben. Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die einen Brand verhindern oder die Ausbreitung eindämmen. Diese setzen wir im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz um.

In Deutschland gelten zahlreiche rechtliche Vorschriften zur Regelung des vorbeugenden Brandschutzes. So müssen neben der Bauweise, den Baustoffen und den technischen Einrichtungen zur Brandbekämpfung auch die Erreichbarkeit sowie die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr in der Brandschutzbedarfsplanung, bei Brandschutzgutachten sowie bei Brandschutznachweisen berücksichtigt werden. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Brandschutzbedarfsplanung für unterschiedlich große Projekte gelingt es uns stets, alle Anforderungen zu erfüllen und eine Lösung zu finden, von dem das jeweilige Objekt profitiert.

 

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