Brandschutznachweis

Brandschutznachweise für die Baugenehmigung

Vorbeugender Brandschutz: baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, organisatorischer Brandschutz

Brandschutznachweise zählen zu den Unterlagen, die für eine Baugenehmigung vorliegen müssen. Brandschutznachweise werden nach § 67 BauO Bln und § 11 BauVerfVO geregelt und bestätigen den Bauaufsichtsbehörden oder bzw. Prüfingenieuren, dass ein umfassender vorbeugender Brandschutz besteht. Auf Basis der Genehmigungsplanung erstellen wir Ihnen Brandschutzgutachten, die alle gesetzlichen und bauordnungsrechtlichen Regelwerke beachten und eine Baugenehmigung der jeweiligen Behörden ermöglichen.

Brandschutznachweis ist Pflicht
Die meisten Landesbauordnungen verlangen im Rahmen der Brandschutzanforderungen die Vorlage eines Brandschutznachweises oder eines Brandschutzkonzepts. Entscheidend für die Brandschutznachweis-Pflicht ist die Gebäudeklasse. Für die Gebäudeklassen 4 und 5, für Sonderbauten sowie für Mittel- und Großgaragen müssen laut § 66 MBO Brandschutznachweise erstellt und von der Bauaufsicht oder von Prüfingenieuren geprüft werden. In einigen Ländern sind Brandschutznachweise für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 von der Prüfung ausgenommen.
Doch auch für die Gebäudeklassen 1 bis 3, die in der Regel als Wohn- und Bürogebäude genutzt werden, und für die somit keine Brandschutzgutachten durch Brandschutzfachplaner erstellt werden müssen, kann ein Brandschutznachweis erforderlich sein. Auch bei Wohngebäuden der Klasse 3 kann es zu Abweichungen vom Baurecht kommen. Und so empfiehlt es sich, in jedem Fall einen Fachplaner für Brandschutz hinzuzuziehen.
Verlassen Sie sich auf unser umfassendes Fachwissen und unsere Erfahrung mit den unterschiedlichen Verordnungen und Vorgaben. Wir beraten Sie zu den geforderten Brandschutzgutachten für Ihre Bauvorhaben.

Die aktuellen Neuerungen der Berliner Bauordnng finden Sie hier.
Das Gesetz wurde am 28. Juni 2016 im GVBl. veröffentlicht und tritt nach Artikel 3 am 01. Januar 2017 in Kraft.

Materielle Anforderungen im Brandschutznachweis
Im Brandschutznachweis wird darauf hingewiesen, dass nur Baustoffe, Bauteile und Bauprodukte zu verwenden sind, für die eine entsprechende Verwendbarkeit laut Bauregelliste nachgewiesen ist. Für nicht aufgeführte Bauprodukte gelten die jeweiligen Landesbauordnungen. Im jeweiligen Brandschutznachweis werden die baurechtlichen Anforderungen an Feuerwiderstand und Baustoffqualität definiert.

Wo es nötig ist, unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Entwurfes, bis dieser alle gesetzlichen Anforderungen für den erforderlichen Brandschutznachweis erfüllt und der Baugenehmigung nichts mehr im Wege steht.

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