Gebäudetyp E und Recht: Die Learnings im Überblick

Brandschutz nicht mehr länger als Innovationshemmer: mit brandplus

Wichtige Aspekte des neuen Gesetzesentwurfs

  • Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik: Architekten und Bauherren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen. 

  • Fachkunde: Sowohl Architekten als auch Bauherren müssen über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. 

Was bedeutet das für Architekt*innen? 

  • Mehr Gestaltungsfreiheit: Architekten können individuelle und innovative Lösungen entwickeln. 

  • Höhere Verantwortung: Mit der Gestaltungsfreiheit steigt auch die Verantwortung. Architekten müssen sicherstellen, dass das Gebäude die vereinbarten Anforderungen erfüllt. 

  • Intensivere Beratung: Architekten müssen den Bauherrn umfassend beraten und die Konsequenzen von Abweichungen klar aufzeigen. 

  • Klimaresilienz im Blick: Gebäude müssen so konzipiert werden, dass sie den Auswirkungen des Klimawandels standhalten.

  • Dokumentationspflicht: Alle Abweichungen müssen genau dokumentiert werden. 

  • Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Normen: Architekten müssen ein Gleichgewicht zwischen innovativen Gestaltungsmöglichkeiten und der Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Leistungsnormen finden.

  • Rechtliche Aspekte: Architekten bleiben für die Qualität und Sicherheit des Gebäudes verantwortlich, auch wenn mehr Flexibilität besteht.

Das sind die Herausforderungen:

  • Übersehen von Normen: Trotz größerer Flexibilität dürfen grundlegende Sicherheits- und Leistungsnormen nicht vernachlässigt werden.

  • Mangelndes Verständnis der Bauherren: Viele Bauherren sind sich der Auswirkungen von Abweichungen von den Normen nicht bewusst.

  • Erhöhte Komplexität: Die neuen Regelungen können Bauprojekte komplizierter machen.

    Der Gebäudetyp E eröffnet neue Chancen für innovatives Bauen. Architekten benötigen dafür jedoch viel Fachwissen, Verantwortung und Kommunikationsfähigkeit.

Gebäudetyp E und Recht: Die Learnings im Überblick

Brandschutz nicht mehr länger als Innovationshemmer: mit brandplus

  • Wichtige Aspekte des neuen Gesetzesentwurfs

    Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik: Architekten und Bauherren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen. 
    Fachkunde: Sowohl Architekten als auch Bauherren müssen über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. 

    Was bedeutet das für Architekt*innen?

    Mehr Gestaltungsfreiheit: Architekten können individuelle und innovative Lösungen entwickeln. 

    • Höhere Verantwortung: Mit der Gestaltungsfreiheit steigt auch die Verantwortung. Architekten müssen sicherstellen, dass das Gebäude die vereinbarten Anforderungen erfüllt. 

    • Intensivere Beratung: Architekten müssen den Bauherrn umfassend beraten und die Konsequenzen von Abweichungen klar aufzeigen. 

    • Klimaresilienz im Blick: Gebäude müssen so konzipiert werden, dass sie den Auswirkungen des Klimawandels standhalten.

    • Dokumentationspflicht: Alle Abweichungen müssen genau dokumentiert werden. 

    • Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Normen: Architekten müssen ein Gleichgewicht zwischen innovativen Gestaltungsmöglichkeiten und der Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Leistungsnormen finden.

    • Rechtliche Aspekte: Architekten bleiben für die Qualität und Sicherheit des Gebäudes verantwortlich, auch wenn mehr Flexibilität besteht.

      Das sind die Herausforderungen:

      Übersehen von Normen: Trotz größerer Flexibilität dürfen grundlegende Sicherheits- und Leistungsnormen nicht vernachlässigt werden.

    • Mangelndes Verständnis der Bauherren: Viele Bauherren sind sich der Auswirkungen von Abweichungen von den Normen nicht bewusst.

    • Erhöhte Komplexität: Die neuen Regelungen können Bauprojekte komplizierter machen.

      Der Gebäudetyp E eröffnet neue Chancen für innovatives Bauen. Architekten benötigen dafür jedoch viel Fachwissen, Verantwortung und Kommunikationsfähigkeit.

Kontakt

Brandschutzkonzepte

Brandschutzbaubegleitung

Ausführungsplanung

Flucht- und Rettungswege